Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.08.2011 - II-8 WF 130/11   

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https://dejure.org/2011,26514
OLG Hamm, 12.08.2011 - II-8 WF 130/11 (https://dejure.org/2011,26514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.08.2011 - II-8 WF 130/11 (https://dejure.org/2011,26514)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. August 2011 - II-8 WF 130/11 (https://dejure.org/2011,26514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 152 Abs. 2 FamFG
    Örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Änderung des Sorgerechts; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von § 152 Abs. 2 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 152 Abs. 2
    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Änderung des Sorgerechts; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von § 152 Abs. 2 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Steinfurt - 10 F 89/11
  • OLG Hamm, 12.08.2011 - II-8 WF 130/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 726
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11

    Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Verfahrensbeistands bei einem Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.08.2011 - 8 WF 130/11
    Jedenfalls scheidet bei der im Verfahrenskostenhilfeverfahren gebotenen summarischen Prüfung eine Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter auch unter Berücksichtigung der seitens des Jugendamtes im Bericht vom 07.04.2011 geäußerten Bedenken nicht von vornherein aus, zumal unklar ist, ob diese Bedenken aufgrund der aktuellen Entwicklung mit Maximilian Dulle, die dem Senat aus dem Verfahren 8 UF 194/11 bekannt ist, noch aufrecht erhalten bleiben.
  • OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 SAF 17/15

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts im Sorgerechtsprozess

    Maßgebend ist vielmehr, ob sich aus den Umständen ergibt, dass der neue Aufenthalt auf längere Zeit angelegt ist und künftig der Daseinsmittelpunkt des Kindes werden soll (vgl. BGH, FamRZ 1993, 798, 799, bei juris Langtext Rn 21; OLG Dresden, FamRZ 2014, 1654, bei juris Langtext Rn 5 m.w.N.; KG, FamRZ 2014, 787, 788, bei juris Langtext Rn 7: verneint für eine bloße "Übergangslösung"; Senat, FamRZ 2014, 411, bei juris Langtext Rn 22; OLG Köln, FamRZ 2012, 1406, 1407, bei juris Langtext Rn 10; Senat, FamRZ 2011, 395, bei juris Langtext Rn 9, 15; OLG Hamm, FamRZ 2012, 726, bei juris Langtext Rn 4).

    Zwar haben die Kindeseltern ihren Wohnsitz i.S.v. § 7 Abs. 1 BGB in C. Auch der Ergänzungspfleger, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, sitzt in C. Für den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes nach § 152 Abs. 2 FamFG kommt es jedoch auf den von den Eltern oder von dem Aufenthaltsbestimmungsberechtigten abgeleiteten Wohnsitz eines Kindes nach § 11 S. 1, 2 BGB nicht an (vgl. Senat, FamRZ 2014, 411, bei juris Langtext Rn 22; OLG Hamm, FamRZ 2012, 726, bei juris Langtext Rn 4; Senat, FamRZ 2011, 395, bei juris Langtext Rn 12).

    Der maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist vielmehr unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt des sorgeberechtigten Elternteils zu bestimmen (vgl. Senat, FamRZ 2014, 411, bei juris Langtext Rn 22; OLG Hamm, FamRZ 2012, 726, bei juris Langtext Rn 4; Senat, FamRZ 2011, 395, bei juris Langtext Rn 12; Lorenz, in: Zöller, a.a.O., § 152 FamFG Rn 2).

  • KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistandes im

    Hiermit in Einklang steht daher auch die von der Mutter in der Beschwerdeschrift zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 12.08.2011 - 8 WF 130/11 - (veröffentlicht in FamRZ 2012, 726 [Leitsatz] und FamFR 2012, 113 (Leitsatz + Kurzwiedergabe]), das insoweit einen Zeitraum von 4 ½ Monate für ausreichend erachtet hat.
  • AG Heinsberg, 08.03.2023 - 30 F 182/22
    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist faktischer Natur, nicht rechtlich geprägt und auch nicht vom Willen des Sorgeberechtigten abhängig ( vgl. OLG Hamm BeckRS 2012, 2317).
  • AG Heinsberg, 15.03.2023 - 30 F 22/23
    Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 152 Abs. 2 FamFG befindet sich daher im Bezirk des hiesigen Amtsgerichts." Auch wenn [...] der Elternteil mit dem neuen Aufenthalt des Kindes bei dem anderen Elternteil nicht einverstanden ist, kann an dem neuen Aufenthaltsort [...] ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden, weil der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts faktischer Natur, nicht rechtlich geprägt und auch nicht vom Willen des Sorgeberechtigten abhängig ist", s. OLG Hamm BeckRS 2012, 2317.Mit Antrag vom 19.01.2023 beantragt der Antragsteller Auskunft über die persönlichen Verhältnisse der o.g. Kinder.Insbesondere beansprucht der Vater die Überlassung von Kopien der Jahresabschlusszeugnisse 2020/2021, Jahresabschlusszeugnisse 2021/2022, Halbjahreszeugnisse 2022/2023 sowie darauffolgende halbjährliche Schulzeugnisse.
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11   

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https://dejure.org/2011,14813
VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11 (https://dejure.org/2011,14813)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.09.2011 - VerfGH 38/11 (https://dejure.org/2011,14813)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. September 2011 - VerfGH 38/11 (https://dejure.org/2011,14813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 2 S 2 GG, § 1666a BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 12 Abs 3 Verf BE) durch Entzug von wesentlichen Teilbereichen des alleinigen Sorgerechts der Kindesmutter und Übertragung der Pflegschaft auf das Jugendamt zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung gemäß §§ 1666, 1666a Abs ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 726
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 127/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11
    Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben getroffenen Erziehungsentscheidung vielleicht vermieden werden könnten (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 34 m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 2010, 2333 Rn. 33 m. w. N.).

    Da in der Beziehung zum Kind aber immer das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein muss, findet das Elternrecht dort seine Grenzen, wo eine Gefährdung dieses Wohls durch die Eltern droht (Beschlüsse vom 14. September 2010 - VerfGH 156/09 - Rn. 20 und 25. April 2006, a. a. O., Rn. 34, jeweils m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 m. w. N.).

    Anlass zu einer verfassungsgerichtlichen Korrektur besteht vielmehr nur dann, wenn das Fachgericht bei der Anwendung des einfachen Rechts das Grundrecht eines Beteiligten in seinem wesentlichen Gehalt verkannt hat und dadurch zu einer verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbaren Auslegung oder Anwendung des einfachen Rechts gekommen ist (Beschluss vom 25. April 2006, a. a. O., Rn. 33 m. w. N., st. Rspr.).

    Dem Antrag des Beteiligten zu 2 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist nicht zu entsprechen, weil er zu den verfassungsrechtlichen Fragen des Verfahrens nichts Wesentliches beigetragen hat (vgl. Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - VerfGH 38 A/11 - Rn. 23 und vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - Rn. 43).

  • VerfGH Berlin, 14.09.2010 - VerfGH 156/09

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Elternrechts iSv Art 12 Abs 3 Verf BE

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11
    Da in der Beziehung zum Kind aber immer das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein muss, findet das Elternrecht dort seine Grenzen, wo eine Gefährdung dieses Wohls durch die Eltern droht (Beschlüsse vom 14. September 2010 - VerfGH 156/09 - Rn. 20 und 25. April 2006, a. a. O., Rn. 34, jeweils m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 m. w. N.).

    Der Staat muss nach Möglichkeit versuchen, sein Ziel durch Maßnahmen zu erreichen, die helfend, unterstützend sowie auf Herstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der Eltern gerichtet sind (vgl. Beschluss vom 14. September 2010, a. a. O., Rn. 21 f. m. w. N.).

    In ihm ist daher insbesondere eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu schaffen (vgl. Beschluss vom 14. September 2010 - VerfGH 156/09 - Rn. 23 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 142/09 - juris Rn. 21 m. w. N.).

  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11
    Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben getroffenen Erziehungsentscheidung vielleicht vermieden werden könnten (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 127/05 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 34 m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 2010, 2333 Rn. 33 m. w. N.).

    Sie umfasst auch die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts am Maßstab dieser Grundrechte im Einzelfall (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 ; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 - juris Rn. 36, st. Rspr.).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11
    Da in der Beziehung zum Kind aber immer das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein muss, findet das Elternrecht dort seine Grenzen, wo eine Gefährdung dieses Wohls durch die Eltern droht (Beschlüsse vom 14. September 2010 - VerfGH 156/09 - Rn. 20 und 25. April 2006, a. a. O., Rn. 34, jeweils m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 m. w. N.).

    Sie umfasst auch die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts am Maßstab dieser Grundrechte im Einzelfall (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 ; Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 - juris Rn. 36, st. Rspr.).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11
    Gerichtliche Entscheidungen, die Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, unterliegen wegen des besonderen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 3 und Art. 7 VvB einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11
    Gerichtliche Entscheidungen, die Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, unterliegen wegen des besonderen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 3 und Art. 7 VvB einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 55, 171 ; 72, 122 ).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.09.2011 - VerfGH 38/11
    In ihm ist daher insbesondere eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu schaffen (vgl. Beschluss vom 14. September 2010 - VerfGH 156/09 - Rn. 23 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 1 BvR 142/09 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 158/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung des alleinigen

    Art. 12 Abs. 3 VvB gewährleistet den Eltern gegenüber dem Staat das "natürliche" Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (vgl. Beschluss vom 20. September 2011 - VerfGH 38/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-branden-burg.de, Rn. 17 m. w. N., st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 31, 194 sowie Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvQ 4/10 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Anlass zu einem Eingreifen besteht vielmehr nur dann, wenn ein Fachgericht bei der Anwendung des einfachen Rechts Grundrechte eines Beteiligten in seinem wesentlichen Gehalt verkannt hat und dadurch zu einer verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbaren Auslegung oder Handhabung des einfachen Rechts gekommen ist (Beschluss vom 20. September 2011 - VerfGH 38/11 -, Rn. 18 m. w. N.; st. Rspr.).

    Sie umfasst die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts am Maßstab dieser Grundrechte im Einzelfall (vgl. Beschlüsse vom 14. September 2010 - VerfGH 156/09 - Rn. 22 und 20. September 2011, a. a. O., Rn. 18; zum Bundesrecht: BVerfGE 60, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 - juris Rn. 17, st. Rspr.) einschließlich der Gestaltung des Verfahrens zur möglichst zuverlässigen Ermittlung der Grundlagen für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung (vgl. VerfGH, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfGK 10, 519 ).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.10.2011 - II-4 UF 148/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10040
OLG Köln, 05.10.2011 - II-4 UF 148/11 (https://dejure.org/2011,10040)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.2011 - II-4 UF 148/11 (https://dejure.org/2011,10040)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - II-4 UF 148/11 (https://dejure.org/2011,10040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 726
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 30.05.2016 - 10 UF 189/15

    Antrag der Pflegeeltern auf Erlass einer Verbleiben Anordnung nach Herausnahme

    Entscheidend ist jedoch, dass eine Befolgung des Kindeswillens zu einem kindeswohlgefährdenden Zustand führen würde, so dass dieser nicht beachtlich ist (vgl. OLG Köln, ZKJ 2012, 71).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.12.2011 - 13 UF 839/11   

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https://dejure.org/2011,30540
OLG Koblenz, 02.12.2011 - 13 UF 839/11 (https://dejure.org/2011,30540)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.12.2011 - 13 UF 839/11 (https://dejure.org/2011,30540)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - 13 UF 839/11 (https://dejure.org/2011,30540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 726
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